Eine Ordnungswidrigkeit gilt vom Gesetz her als eine geringfügige Verletzung von Rechtsregeln. Ungeachtet dessen sind zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Geldbußen von bis zu € 500.000,- vorgesehen, vgl. z. B. § 23 Abs. 3 AEntG. Bei manchen Verstößen können neben der Geldbuße weitere Sanktionen verhängt werden. So droht beispielsweise im Straßenverkehr neben der Verhängung einer Geldbuße auch ein Fahrverbot oder ein Eintrag im Verkehrszentralregister (VZR).
Ordnungswidrigkeiten können für die Betroffenen wirtschaftlich, beruflich und persönlich mithin schwere Folgen nach sich ziehen.
In allen Fällen empfiehlt es sich, einen Bußgeldbescheid durch uns prüfen zu lassen. Wir überprüfen den Bußgeldbescheid unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, angefangen von der Wirksamkeit (die fehlen kann, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder andere inhaltliche Unzulänglichkeiten, wie z. B. falscher Adressat gegeben sind) bis hin zur Begründetheit (= Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen).
Mit unserer langjährigen einschlägigen Erfahrung prüfen und verfolgen wir das Ziel einer Einstellung des Verfahrens, eines Freispruchs oder jedenfalls von Ermäßigungen auf der Rechtsfolgenseite (z. B. Absehen vom Fahrverbot, Reduktion des Bußgeldes wegen minderschwerem Fall, etc.)
Wenn Sie persönlich betroffen sind, machen Sie konsequent von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und machen Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden keine Angaben zur Sache.
Die Strafverfolgungsbehörden sind in diesem Fall nicht Ihr „Freund und Helfer“. Leider führt dieser weit verbreitete Irrglaube in derartigen Fallkonstellationen nicht selten zu rechtlich und wirtschaftlich sehr nachteiligen und unfreulichen Rechtsfolgen.
Verlieren Sie möglichst keine Zeit, uns zu informieren, damit Fristen und Ihr Recht bestmöglich gewahrt werden können.
Wenn Sie Fragen zum Verfahren oder den Kosten haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen.
Ihre Ansprechpartner für Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Dr. Michael Schulze
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
09721 20932-13
schulze@rscw.de
Ihre Ansprechpartner für Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Nikolas Sauer
Fachanwalt für Medizinrecht
09721 20932-37
sauer@rscw.de