Schutz des Privatvermögens vor Ansprüchen aus dem unternehmerischen Bereich durch Gestaltung in der privaten Vermögenssphäre auf legale Weise.
Anderenfalls drohen:
Anfechtung von Gläubigern, wenn unentgeltliche wie entgeltliche Vermögensübertragungen stattgefunden haben und eventuell strafrechtliche Folgen.
Wichtig:
Gestaltungen dürfen nicht erst in der Krise erfolgen!
Wir beraten Sie gerne und erarbeiten mit Ihnen ein Konzept, um Vermögen langfristig für Sie und Ihre Familie zu sichern.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Wolfrum