RSCW Rechtsanwaltspartnerschaft mbB - Schweinfurt

Rechtsgebiete

Sie sind Mediziner oder gesetzlicher Vertreter eines Plankrankenhauses oder eines privatrechtlich organisierten Krankenhauses und suchen fachanwaltlichen Rechtsbeistand?

Ärzte und Kliniken tragen eine stark zunehmende Verantwortung und damit verbundene Risiken in ihrer täglichen Arbeit. Einige der Ursachen dafür sind unter anderem sich ständig ändernde Vorschriften im Gesundheitswesen, neue, hoch technisierte Behandlungsformen und eine zunehmende Arbeitsbelastung, die immer weniger Zeit für den einzelnen Patienten lässt. Hinzu kommt eine immer größere Bereitschaft, vermeintliche Behandlungsfehler vor Gericht zu klären. Dabei spielt in der Rechtsprechung das Thema Aufklärung zu Behandlungsrisiken vor einem chirurgischen Eingriff oder der Einnahme von Medikamenten eine zentrale Rolle.

Die Zahl von Klagen zur Arzthaftung nimmt mit einem steigenden Gesundheitsbewusstsein in der Gesellschaft ständig zu. Umso wichtiger ist es, sowohl für den Arzt, als auch für den Patienten, rechtlichen Risiken einer möglichen Fehlbehandlung vorzubeugen und wenn ein Schaden eingetreten ist, die richtigen Schritte zur Schadensbegrenzung einzuleiten. So kann beispielsweise die Richtigkeit von ärztlichen Gutachten nur durch einen im Arzthaftungsrecht erfahrenen Spezialisten beurteilt werden.

Sie sind Mediziner oder gesetzlicher Vertreter eines Plankrankenhauses oder eines privatrechtlich organisierten Krankenhauses und suchen medizinrechtlichen Rat? Wir bieten Ihnen als ersten Schritt ein Orientierungsgespräch an. Wir klären mit Ihnen vor weiteren Schritten eine fachliche Einschätzung Ihres Falles, geben Ihnen Tipps zum weiteren Vorgehen und informieren Sie zu Laufzeiten und Kostenrisiken eines möglichen Prozesses.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen

  • zu zivilrechtlicher Arzthaftung, insbesondere Zahnarzthaftung
  • zum Vergütungsrecht der Heilberufe, mithin die Geltendmachung und Durchsetzung von Honoraransprüchen der (Chef-)Ärzte gegenüber Krankenkassen, privaten Krankenversicherern und ggf. Trägern der Sozialhilfe sowie
  • zur Geltendmachung und Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen der Krankenhäuser nach dem DRG-Fallpauschalensystem ebenfalls gegenüber Krankenkassen, Krankenversicherern und Trägern der Sozialhilfe

Ihr Ansprechpartner für Medizinrecht ist Herr Nicolas Sauer,
Fachanwalt für Medizinrecht.

Sekretariat

09721 20932-37
sauer@rscw.de