RSCW Rechtsanwaltspartnerschaft mbB - Schweinfurt

Rechtsgebiete

Strafverfolgungsbehörden nutzen das Strafrecht in zunehmendem Maße als Steuerungsmittel zur Korrektur gesellschaftlicher Fehlentwicklungen und Versäumnisse. Wenn Sie als Unternehmer oder leitender Angestellter tätig sind, tragen Sie neben einer hohen Verantwortung zunehmend auch Risiken, mit kriminellen Handlungen in Verbindung gebracht zu werden.
Zu unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich Strafrecht gehören sowohl die präventiv strafrechtliche Beratung, wie die Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und einer späteren Hauptverhandlung vor den Gerichten.

Wir sind tätig in den Bereichen:

Strafverfahren allgemein
Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Urkundsdelikte, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Begünstigung, Hehlerei, Geldwäsche, Betrugsstraftaten, Untreue, Mord und Totschlag etc.

Steuerstrafrecht
Verteidigung in Steuerstrafverfahren, Beratung bei Fragen zur Steueramnestie- und Selbstanzeige, Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden, Steuerfahndung

Betäubungsmittelstrafrecht
Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht, die hauptsächlich die Straftatbestände Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, oder die Herstellung von Betäubungsmitteln umfasst.

Generell ist es wichtig, uns bereits in einem strafrechtlichen Vorverfahren so früh wie möglich zu beauftragen, denn in diesem Stadium des Strafverfahrens werden die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt. Insbesondere sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, bevor der Beschuldigte erstmalig Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft macht. So kann bereits in vielen Fällen ein Strafverfahren im Vorfeld ohne eine Gerichtsverhandlung beendet werden. Durch eine geschickte Verteidigung im Vorverfahren kann aber auch der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens ganz erheblich beeinflusst werden.

Strafvollstreckung
Verteidigung inhaftierter Straftäter, insbesondere zu Fragen des Strafvollzugs beispielsweise Aussetzung verhängter Freiheitsstrafen zur Bewährung.

Verteidigung von Verurteilten, die sich im Maßregelvollzug (Untergebrachte nach § 63 und § 64 StGB) befinden.

Ihre Ansprechpartner für Strafrecht

Herr Dr. Michael Schulze
Fachanwalt für Strafrecht

Sekretariat

09721 20932-13
schulze@rscw.de

Ihre Ansprechpartner für Strafrecht

Herr Ronald Lubas
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Sekretariat

09721 20932-37
lubas@rscw.de